Eine Mediationssitzung läuft wie folgt ab:

Schritt 1: Klärung, ob Mediation das richtige Verfahren ist

Kommen Sie zu uns, wenn Sie das Gefühl haben, daß Mediation für Sie das richtige Verfahren sein könnte. Wir erläutern Ihnen das Verfahren und Sie entscheiden, ob es tatsächlich das richtige Verfahren für Sie ist und ob sie den Weg mit uns gehen wollen.

Falls dies der Fall ist stimmen wir das weitere Vorgehen miteinander ab und schliessen mit Ihnen eine Mediationsvereinbarung.

Dieses Gespräch ist für Sie kostenlos.

Schritt 2: Themensammlung

Wir erarbeiten mit Ihnen die Themenfelder. Wir sammeln dazu die für die Behandlung dieser Themen notwendigen Fakten und Informationen.

Schritt 3: Positionen und Bedürfnisse

In der dritten Phase beginnt die Konfliktbearbeitung mit der Entscheidung über das erste zu behandelnde Thema. Sie erhalten die Gelegenheit, Ihre Sicht des jeweiligen Aspekts des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann.

Schritt 4: Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen

In der vierten – der kreativen – Phase werden zu den einzelnen Konfliktfeldern zunächst im Wege des Brainstormings Lösungsoptionen bewertungsfrei gesammelt. Nach Abschluss der Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von Ihnen (den „Medianden“) bewertet und verhandelt. Über den Inhalt der Lösungsoptionen wird ein Gesprächsmemorandum angefertigt.

Schritt 5: Notariellen oder anwaltlichen Rat einholen

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Mediator die Medianden auffordern sich anwaltlichen Rat einzuholen und mit den jeweiligen Anwälten über das Gesprächsmemorandum zu sprechen.
Warum das?
Für eine einvernehmliche Lösung müssen Sie auch Ihre rechtliche Situation kennen. Nur mit diesen Informationen können Sie frei entscheiden ob Sie die in der Mediation gefundenen Lösungen auch tatsächlich wollen.

Schritt 6: Schlußvereinbarung

Nach dem Gespräch mit den Anwälten werden die gewonnenen Informationen besprochen und ggf. in das Gesprächsmemorandum eingearbeitet.

Schritt 7: Notarieller oder anwaltlicher Vertrag

Sofern in der Mediation rechtsrelevante Sachverhalte erörtert wurden sind die im Gesprächsmemorandum festgehaltenen Lösungen durch einen Anwalt oder Notar in die entsprechende Schriftform zu bringen.